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Trading und Steuern – Verlustverrechnung in 2021 

 25. Februar 2021

By  Team Phoenixtrader

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Trading und Steuern – Verlustverrechnung in 2021 

Ein wohl eher unbeliebtes Thema im Trading und doch eines der Themen, mit dem wir uns als profitabler Trader beschäftigen müssen – die Steuer.

Folgende Informationen dürfen nicht als Beratung, Empfehlung oder ähnliches aufgefasst werden. Im Rahmen dieses Themas werden wir eigene Gedanken und Meinungen vorstellen, ohne Einzelfallbetrachtung und Gewähr auf Richtigkeit, Umsetzbarkeit, etc. Für konkrete, einzelfallbezogene Fragen und/oder Beratung ist ein Steuerberater zu konsultieren.

Um das Thema leicht zu veranschaulichen, unterteilen wir wie folgt:

  1. Die Versteuerung der Einkünfte als privater Trader
  2. Beispiel alte Regelung
  3. Neue Steuerregeln zur Verlustverrechnung ab 2021
  4. Beispiel (Auswirkung der Begrenzung der Verlustverrechnung)
  5. Initiative gegen Ungleichbehandlung im Steuerrecht
  6. Möglichkeiten der Vermeidung

Die Versteuerung der Einkünfte als privater Trader

Das Beispiel im Video berücksichtigt noch die ursprüngliche Variante bzgl. der geplanten 10.000 Euro Verlustverrechnungsbegrenzung

Grundsätzlich gibt es in Deutschland sieben Arten der Einkünfte. Das Trading fällt unter die Rubrik Einkünfte aus Kapitalvermögen, gem. § 20 EStG.

Alte Regelung anhand einer einfachen Beispielrechnung:

Trading wurde wie folgt versteuert:
Differenz der Summe aus Gewinn- und Verlusttrades = Gewinn vor Steuer = 25% Kapitalertragssteuer zzgl. Soli (5,5%; Neuregelung beachten) und KiSt (9%) = Max. 28,63 % = Gewinn nach Steuern

  • Gesetzliche Regelung: Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EstG
  • Gewinntrades abzüglich Verlusttrades = Gewinn vor Steuern

Beispiel 1*: Alte Regelung

Ein privater Trader erwirtschaftet in der Summe aller Trades 100.000 Euro an Gewinnen und 90.000 Euro an Verlusten. Es bleiben unterm Strich also zunächst 10.000 Euro übrig. Abzüglich der zu zahlenden Steuer i.H.v. 2.500 Euro verbleiben 7.500 Euro für die eigene Tasche.

Gewinntrades in Summe: 100.000 Euro
Verlusttrades in Summe: 90.000 Euro
Gewinn vor Steuer: 10.000 Euro (100.000 – 90.000)

Steuer = 10.000 x 0.25 = 2.500
Ergebnis = 7.500 Euro (10.000 – 2.500) in die eigene Tasche

*ohne Berücksichtigung des SolZ, KiSt und Pauschbeträge


Neue Regelung ab 2021 inkl. Begrenzung der Verlustverrechnung:

Es bleiben weiterhin „Einkünfte aus Kapitalvermögen“. Bei der neuen Regelung müssen wir beachten, dass diese nur für Termingeschäfte/Derivate gelten. Optionsscheine und Zertifikate, Aktien und ETFs sind ausgeschlossen.

  • Gesetzliche Regelung: Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EstG Abs. 6
  • Gewinntrades abzüglich max. 20.000 Euro Verlusttrades (40.000 Euro bei Verheirateten) = Gewinn vor Steuern

Die Verlustverrechnung wurde auf 20.000 Euro (40.000 Euro Verheiratet) begrenzt!

Folgend listen wir auf, für welche Produkte die neue Regelung 2021 hinsichtlich der Verlustverrechnungsbegrenzung gelten:

  • CFDs auf alle Basiswerte (Forex, Indizes, etc.), Optionen und Futures
  • Verluste aus dem Verfall von Zertifikaten und Optionsscheinen
  • Verluste aus Optionsgeschäften aus dem Eurex-Handel, einschließlich Verfall
  • Verluste aus der Veräußerung wertloser Güter
  • Verrechnung von „Totalverlust“ erfolgt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen, begrenzt auf 20.000 (Ledig) bzw. 40.000 (Verheiratet) EUR pro Jahr.
  • Die Verluste aus Termingeschäften können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden.

Beispiel 2 *: Neue Regelung

Ein privater Trader erwirtschaftet in der Summe aller Trades 100.000 Euro an Gewinnen und 90.000 Euro an Verlusten. Es bleiben unterm Strich also zunächst 10.000 Euro übrig, sollte man denken. Allerdings schlägt hier die neue Steuerregelung durch, so dass nicht 90.000 Euro an Verlusten gegengerechnet werden können, sondern lediglich 20.000 Euro. Es bleiben also fiktive 80.000 Euro an Gewinn übrig, die zu versteuern sind. Abzüglich der zu zahlenden Steuer i.H.v. 20.000 Euro verbleibt ein Minus von 10.000 Euro, die du aus deiner eigenen Tasche zu zahlen hast.

Gewinntrades in Summe:            100.000 Euro
Verlusttrades in Summe:              90.000 Euro
Gewinn – Ergebnis unter normaler Betrachtung: PLUS 10.000 Euro

Gewinn aus steuerlicher Sicht in 2021:   80.000 Euro (100.000 – 20.000)
Steuern = 80.000 x 0,25 = 20.000

Ergebnis = MINUS 10.000 Euro (10.000 – 20.000)

Ergebnis: Es bleiben nicht 7.500 Euro übrig (Beispiel 1), sondern du musst 20.000 Euro Steuern zahlen, obwohl du nur 10.000 Euro gemäß Beispiel 2 verdient hast. Es kommt somit zu einer Situation, dass du aufgrund der Steuern draufzahlst und du im Ergebnis MINUS 10.000 Euro hast. Wahnsinn, oder?

*ohne Berücksichtigung des SolZ, KiSt und Pauschbeträge

Bei Verheirateten verschiebt sich die Verlustverrechnungsgrenze auf den doppelten Betrag (40.000 Euro).

Die Beispiele veranschaulichen sehr gut, wie absurd diese neue Steuerregelung 2021 ist.

Wie kann diese Neuregelung nun umgangen werden und gibt es dazu auch einen Legalen weg? Das Fragen sich wohl viele Privatanleger und gerne teilen wir ihnen unsere 5 Möglichkeiten zur Vermeidung der Begrenzung der Verlustverrechnung.


Möglichkeiten der Vermeidung:


  • Aufhören bei 20.000/40.000 Euro Verlusttrades
    • Kontrolle des kumulierten Verlustes und Einstellen jeglicher Trading Tätigkeit, wenn 20.000 Euro (Ledig) bzw. 40.000 Euro (Verheiratet) Verlust erreicht sind.
  • Auswandern
    • Verlagerung des Lebensmittelpunktes in das Ausland mit Privatanlegerfreundlicheren Steuergesetzen.
  • Einspruch ggf. Klagen gegen den Steuerbescheid
    • Steuererklärung abgeben, gegen den ungünstigen Steuerbescheid Einspruch einlegen und gegebenenfalls Klagen.
  • Verlagerung der Trading Tätigkeit in eine andere Einkunftsart
    • Anstellung als Trader anstreben, d.h. Trading Tätigkeit für einen Dritten. Dies könnte zu einer Verlagerung in eine andere Einkunftsart führen, z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
  • Verlagerung der Trading Tätigkeit in eine Kapitalgesellschaft
    • Die Neuregelungen betreffen Privatanleger, nicht aber Kapitalgesellschaften.
    • Das bedeutet: Erfolgt die Trading Tätigkeit beispielsweise durch eine UG oder GmbH, so ist weiterhin die Verlustverrechnung im tatsächlichen Umfang möglich.

Es bleibt die Hoffnung, dass das geltende Recht durch Gerichte hoffentlich wieder gekippt wird. Insbesondere, da der Bundesrat große Bedenken äußerte, dass es sich um eine Verfassungskonforme Regelung handelt.



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